Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Leistungsgegenstand/Training
1.1 wohlgefit verpflichtet sich den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 oder 90 Minuten.
Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und –ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
Der Beginn der Trainings ist nur nach einem obligatorischen Fitness-Check durch wohlgefit oder einer Bescheinigung des behandelndenArztes möglich. Es durfen keine akuten körperlichen Probleme vorhanden sein, wie z.B. Bandscheibenvorfälle oder frische Operationen o.ä.
§ 2 Sonstige Leistungen
2.1 wohlgefit steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Sa. Zwischen 9.00 und 22.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon, Fax und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von wohlgefit.
§ 3 Kosten
3.1 Die Kosten für eine 60 minütige Trainingseinheit betragen 60,- € , für eine 90 minütige Trainingseinheit 90,- €, incl. der gesetzlichen MwSt. (zur Zeit 19%).
3.2 Die Kosten für ein 10er Abo betragen 540,- € incl. der gesetzlichen MwSt. und sind im Voraus zu bezahlen.
3.3 Der kostenneutrale Durchführungsort für das Personal Training ist 10 km um den Wohnort des Trainers. Andere Orte sind nach Absprache möglich. Hier fallen entsprechend der Entfernung zusätzlich 0,50 € pro gefahrener Kilometer incl. der gesetzlichen MwSt. an.
Die erste Trainingseinheit beinhaltet einen obligatorischen Fitness-Check und ist kostenlos.
§ 4 Sonstige Kosten
4.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, etc.) so sind diese vom Klienten zu tragen.
4.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
4.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z. B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen, etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
4.4 Kauft wohlgefit im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel, etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von wohlgefit.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die Abrechnung der ersten Trainingseinheiten erfolgt in bar. Alle weiteren Trainingseinheiten werden jeweils am Monatsende abgerechnet.
5.2 Der Klient erhält von wohlgefit eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Danach kommt der Kunde in Verzug. Es werden Verzugskosten zzgl. einer Gebühr von 5,- € erhoben.
Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten.
§ 6 Haftung
6.1 wohlgefit schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Personen- und/oder Sachschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
6.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
6.3 wohlgefit haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
6.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von wohlgefit vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. wohlgefit übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
6.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von wohlgefit um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
6.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
§ 7 Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.Ausnahme schwere Krankheit oder Unfall belegbar.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit in den geeigneten Räumen statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
§ 8 Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage von wohlgefit können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
§ 9 Datenschutz
9.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von wohlgefit gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
§ 10 Geheimhaltung
10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von wohlgefit Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10.2 wohlgefit hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax oder E-Mail.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2 Sollte eine der vorgehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
12.3 Als Gerichtsstand wird Essen vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand Mai 2007
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